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Grundkompetenzen

Gem. § 81 Abs. 3a SGB III bzw. § 16 Abs. 3a SGB II i. V. m. § 81 Abs. 3a SGB III

Leistungsgegenstand der Maßnahme ist, dass Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss

• ihre Grundkompetenzen im Lesen und Schreiben und/oder in Mathematik und/oder im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien erweitern und/oder
• an Lernprozesse herangeführt werden und Lernkompetenz erwerben, sodass die Teilnehmenden erfolgreich an einer darauffolgenden beruflichen Weiterbildung teilnehmen können. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf weiterführende
berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.

Dazu gehören insbesondere:

• Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Dies sind in der Regel Umschulungen
[betriebliche Einzelumschulungen oder überbetriebliche Umschulungen (Gruppenmaßnahmen bei einem Träger)],
• Teilqualifikationen mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Externen- oder Schulfremdenprüfung vor der zuständigen Stelle sowie
• Vorbereitungsmaßnahmen mit diesem Ziel, aber auch • andere nicht-abschlussorientierte Weiterbildungen, in denen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden oder die allgemein der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Ansprechpartner

Herr Torsten Falk
Email: t.falk@bildung-hoch3.de
Tel.: 02103/ 25895-15
Fax: 02103/ 25895-20

Herr Radun Stütz
Email: r.stuetz@bildung-hoch3.de
Tel.: 02103/ 25895-15
Fax: 02103/ 25895-20