Aktivierungs- und Eingliederungsmaßname
Individuelle Aktivierung und Eingliederung
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III ist die
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
• Erzielung von Integrationsfortschritten einschließlich der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Teilnehmende mit Aktivierungsbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung vorzubereiten.
Ansprechpartner:innen
Herr Cyrille Grandpré
Telefon: 02103 - 2589511
Email: c.grandpre@bildung-hoch3.de
Frau Vanessa Fries
Telefon: 02103 - 2589511
Email:v.fries@bildung-hoch3.de
Frau Asli Hekimoglu
Telefon: 02103 - 2589511
Email: a.hekimoglu@bildung-hoch3.de
Standort
Johann-Vaillant-Str. 8
40721 Hilden
1. Obergeschoss
Mo - Do: 08:00 bis 16:30
Fr : 08:00 bis 15:30