AGH
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) gem. § 16d SGB II ist eine Eingliederungsmaßnahme, in der die Teilnehmer/innen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.
AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. Die Zielsetzung von AGH ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen. AGH dienen als mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
"Projekt Industriestrasse". Durch die Arbeit in den unterschiedlichen, vorwiegend handwerklich orientierten Einsatzbereichen werden verschiedene Fähigkeiten bzw. Schlüsselkompetenzen erworben bzw. aufgefrischt wie Ausdauer, Geschicklichkeit, Merkvermögen und weitere Fertigkeiten. Dies geschieht in den Bereichen: |
"für aktiv" bietet Menschen die Arbeitslosengeld II beziehen, die Möglichkeit, eine geförderte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Abhängig von den Bedürfnissen der Teilnehmenden und den Voraussetzungen vor Ort, werden Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlicher Ausgestaltungsform angeboten. Alle über dieses Projekt eingerichteten Arbeitsgelegenheiten, Liegen im öffentlichen Interesse und sind zusätzlich. |
Ansprechparterinnen/ Ansprechpartner
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