IFZ
IFZ: INDIVIDUELL UND FLEXIBEL FÜR DEINE ZUKUNFT
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),
• Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III) und
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
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Ansprechpartnerinnen
Standort: Johann-Vaillant-Str. 8, 40721 Hilden |
Standort: Winkelsweg 38, 40764 Langenfeld |
Info Flyer
flyer-ifz.pdf [3.702 KB]