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BaE

Die Finanzierung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, kurz (BaE), erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit erhöhtem Förderbedarf eine gleichwertige Ausbildung ermöglichen. Zudem werden fehlende betriebliche Ausbildungsplätze durch die BaE kompensiert. Durchgeführt werden die Ausbildungen von den Bildungsträgern in der

  • kooperativen BaE: In dieser finden die fachpraktischen Unterweisungen in den betrieblichen Phasen in einem Kooperationsbetrieb statt.

Verankert ist die Arbeitsförderung bzw. "Förderung der Berufsausbildung" in dem SGB III (Sozialgesetzbuch) in den § 242a.F., bzw. § 76 n.F. Dort befinden sich die Vorgaben für die förderfähigen Maßnahmen, die sozialpädagoischen Unterstützungen und Begleitungen, ferner sind die Kriterien fixiert, die einen Auszubildenden als förderbedürftig ausweisen, und auch der Umfang an Leisungen wird darin geregelt.

Ansprechpartner

Herr Robert Dluzwewski
Telefon: 02103 - 2589512
Email: r.dluzewski@bildung-hoch3.de

Herr Marco Schmitz-Jakovou

Telefon: 02103 - 2589512
Email: m.schmitz.jakovou@bildung-hoch3.de