Bildungł gGmbH
Willkommen
Wir begrüßen Sie auf den Seiten der Bildung³ gemeinnützigen GmbH, der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein.
Erfahren Sie wer wir sind und was wir tun, um Menschen erfolgreich und nachhaltig in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln.
Die Gründung der Bildung³ gGmbH ist als Joint Venture der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein erfolgt. Unser Integrationsauftrag beruht auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben. Die jeweiligen Maßnahmen finden in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Kammern, den Berufsschulen, den ortsansässigen Wirtschaftsbetrieben und selbstverständlich den Jugendhilfeträgern der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein statt. |
Mit dem besonderen sozialpädagogischen Ansatz sind die Maßnahmen der Bildung⊃3; gGmbH nicht nur akzeptiert nach den Maßstäben der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch eine besondere Komponente der Jugendhilfe der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein. |
Unser Leitbild
Die Bildung³ gem. Gesellschaft der Städte Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendberufshilfe und der beruflichen Weiterbildung sowie die Beschäftigungsförderung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die der Eingliederung erwerbsloser Jugendlicher und junger Erwachsener in das Arbeitsleben dienen;
- die Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die geeignet sind, von Arbeitslosigkeit bedrohte und betroffene Personen im regulären Arbeitsmarkt zu platzieren, die Position von Beschäftigten am Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu verbessern sowie Gelegenheit zur Beschäftigung anzubieten;
- die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung, Beratung und Orientierung;
- die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe gern. § 13 SGB VIII, die helfen, soziale Benachteiligung und individuelle Beeinträchtigungen von jungen Menschen zu verringern und ihre soziale, schulische und berufliche Integration zu fördern;
- die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung vor Ort, insbesondere der Begleitung in die Ausbildung und während der Ausbildung;
- die Integration von Menschen mit Behinderung, sozial Bedürftigen und Benachteiligten und Langzeitarbeitslosen in Arbeitsförderungs-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen;
- die Zusammenarbeit mit Institutionen, die sich einem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck widmen bzw. diesen fördern.
Durch die Arbeit für und mit den unterschiedlichen Menschen in den angebotenen Projekten und Maßnahmen tragen die Mitarbeiter:innen der Bildung³ gGmbH eine deutlich höhere soziale Verantwortung als der vergleichbare Personenkreis in anderen Unternehmen.
Dieser besonderen Verantwortung sollen sich alle Betroffenen jederzeit bewusst sein, denn sie vertreten nicht nur die Bildung³ gGmbH nach außen, sondern sind im Innenverhältnis auch Vorbild und Bezugsperson für die Beschäftigten der Bildung³ gGmbH.
Vor diesem Hintergrund muss es für die Mitarbeiter:innen der Gesellschaft selbstverständlich sein, allen Menschen mit Würde und Achtung gegenüberzutreten und diese als gleichwe1tige Partner:innen sowohl im Geschäftsleben als auch im sozialen Umgang zu betrachten.